Lebensversicherung beim Verkauf bewerten lassen
Immer noch steht die Lebensversicherung an erster Stelle, wenn es um die Absicherung der Familie im Todesfall geht. Auch als Altersvorsorge wird die Form der Lebensversicherung gerne genutzt, denn die Auszahlung kann auch auf Rentenbasis erfolgen. Die Versicherungen haben in der Regel eine relativ lange Laufzeit, sodass man die Policen als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegen kann. Doch wer keine gute Bonität vorweisen kann und auch die Auskunft der Schufa nicht bankenfreundlich ist, aber trotzdem Geld benötigt, denkt an die Kündigung der Versicherung. Von der Gesellschaft wird dann der Rückkaufwert ausbezahlt. Der Rückkaufswert ist meist sehr gering und die Absicherung der Familie weg. Eine bessere Möglichkeit ist der Verkauf der Lebensversicherung. Um die Policen bewerten zu können, wird die Originalpolice benötigt. Beim Verkauf der Lebensversicherung werden in der Regel höhere Beträge ausbezahlt, als die, die die Versicherung für den Rückkaufswert auszahlen würde. Außerdem geht der Versicherungsschutz nicht verloren. Das Versicherungsverhältnis wird vom Investor weiter fortgeführt.
Ein Vorteil ist, dass die Versicherungspolice bis zum gesamten Rückkaufswert beliehen werden kann. In anderen Ländern wie Großbritannien oder den USA ist der Verkauf von Lebensversicherungen seit vielen Jahren Praxis. In Deutschland ist diese Form relativ neu. Hat sich der Versicherungsnehmer entschlossen, seine Lebensversicherung zu verkaufen, sollte er seine Police von mindestens zwei verschiedenen Gesellschaften bewerten lassen. So hat er dann einen “Mittelwert” von dem, wie hoch die Auszahlung ungefähr ausfällt.
Im Grunde genommen ist es eine Beleihung der Versicherungspolice, die mit einem niedrigen Zinssatz belastet wird. Sondertilgungen und sofortige Rückzahlungen sind in der Regel möglich. Bei einigen Gesellschaften dieses Lebensversicherungs-Zweitmarktes ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer in monatlichen Raten den Verkaufspreis der Versicherung abbezahlt; andere ziehen es vor, dass nach Ablauf der Laufzeit die vertraglich vereinbarte Ablaufleistung zuzüglich der Überschussbeteiligungen an die Gesellschaft überwiesen wird.
Steuerlich kann sich ein Verkauf ebenfalls lohnen, wenn die Freistellungsbeträge bei der Auszahlung der Versicherungssumme am Ende der Laufzeit, sofern diese keine 12 Jahre betragen hat, ausgeschöpft sind und somit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Beim Verkauf fallen diese Steuern nicht an, sodass sich ein Verkauf für die Menschen lohnt, die durch andere Geldanlagen die Freistellung ausgeschöpft haben. Eine Voraussetzung muss die Versicherungspolice auf alle Fälle erfüllen, damit sie auch gekauft wird. Der Rückkaufswert muss mindesten 5 Euro und die Restlaufzeit weniger als 25 Jahre betragen.
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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Allergie